Einzel-Franchising
GinYuu sucht Franchisenehmer, die zunächst ein einzelnes Restaurant eröffnen möchten. Dafür kommen insbesondere Städte ab 250.000 bis 500.000 Einwohner in Frage. Auch die Eröffnung weiterer Restaurants ist möglich – abhängig von den GinYuu Bewertungskriterien. Einen Entwicklungsschutz bzw. ein vertragliches Entwicklungsabkommen erhält der Einzelfranchisenehmer allerdings nicht. Ein Gebietsschutz wird nur eingeschränkt gewährt.
Gebiets-Franchising
Das Gebiets-Franchising ermöglicht Franchisenehmern, eine Stadt oder Region im In- oder Ausland komplett zu entwickeln. Dafür wird vorab mit GinYuu ein Entwicklungsplan vereinbart. Der Franchisenehmer erhält einen umfangreichen Gebiets- und Entwicklungsschutz entsprechend seines Abkommens. Bei Abschluss eines Entwicklungsvertrags ist außerdem eine Entwicklungsgebühr fällig. Diese wird nach den Vereinbarungen im jeweiligen Entwicklungsabkommen festgelegt.
Franchising außerhalb Deutschlands
Für Franchiseprojekte außerhalb Deutschlands ist nur das Modell Gebiets-Franchising möglich. In diesem Modell gehört die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu den Aufgaben des Franchisenehmers – schon zu Beginn der Entwicklungsplanung. Für das Gebiets-Franchising im Ausland sind die Kapitalanforderungen höher als beim innerdeutschen Gebiets-Franchising.
Franchisegebühren
Bei allen Franchise-Programmen wird pro Restaurant eine einmalige Gebühr in Höhe von 30.000,– Euro (franchise fee) und darüber hinaus eine laufende Gebühr in Höhe von 6% des Nettoumsatzes für die Nutzung der GinYuu-Marken und des GinYuu-Systems (royalty) erhoben. Der Zahlungsmodus der einmaligen Franchisegebühren variiert je nach Franchise-Programm. Die laufenden Franchise-Gebühren sind bei allen Programmen für jedes Restaurant monatlich fällig. Zusätzlich fällt ein Werbekostenbeitrag in Höhe von 1% des Nettoumsatzes an.
Sie haben Interesse an einem unserer Franchising-Programme? Dann schreiben Sie an:
GinYuu Franchising
Kent Hahne
franchising@ginyuu.de
Folgende Kriterien sollten Sie als Franchisenehmer erfüllen:
- Engagierte Personen, einzeln oder als kleines Team mit klarer Aufgabenverteilung
- Führungsqualitäten
- Hohe soziale Kompetenz
- Unternehmerisches Denken und Entscheidungsvermögen
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Ein Eigenkapital von mindestens 350.000,– Euro, davon 200.000.– Euro in bar oder in liquiden Vermögenswerten
- Systemgastronomische Erfahrungen (nicht zwingend notwendig)
- Bereitschaft zu einem Ortswechsel
- Kooperationsfähigkeit und Wille zum gemeinsamen Erfolg
- Falls vorhanden: geeignete Immobilie / Standort
